Stellungnahme zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat dazu aufgerufen, Stellungnahmen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket (EAG-Paket) abzugeben. Dieser Aufforderung ist die Science Alliance von Protect Our Winters gerne nachgekommen. Zwar ist der Winter unser „Kerngeschäft“, doch schließlich sollte Klimaschutz ganzheitlich gedacht werden. Der Ausbau Erneuerbarer Entergieträger kann einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Vorausgesetz natürlich, die Ziele des Gesetzespakets sind ambitioniert und werden regelmäßig überprüft. Daran richtet sich auch unsere Kritik am EAG-Paket. Nachfolgend könnt ihr die Stellungnahme von POW zum Gesetzespaket lesen.
Grundsätzlich begrüßen wir das Gesetzespaket und sehen die Initiative als ersten Schritt in die richtige Richtung. Dennoch haben wir in dieser Stellungnahme einige Punkte formuliert, bei denen wir uns mehr Details wünschen würden.
Als Klimaschutzorganisation spricht sich Protect Our Winters Austria für eine ganzheitliche und klimaverträgliche Energiewende aus.
Bis 2030 eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen zu erreichen, ist eine große Herausforderung, dessen sind wir uns bewusst. Es ist gleichzeitig ein wichtiger und notwendiger Schritt, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und damit die Klimaerwärmung zu verlangsamen. Wir begrüßen dementsprechend die Förderung von Photovoltaik, Wind- und Wasserenergie. Die Fördergelder sind damit gut investiert. Genauso ist die Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien zielführend und lobenswert.
Als Wintersportler*innen und Outdoor-Enthusiast*innen liegt uns das Wohl unserer Umwelt sehr am Herzen. Es ist somit unser Anliegen, die Auswirkungen unserer Gesellschaft auf die Ökosysteme unserer Umgebung so gering wie möglich zu halten. Um das zu gewährleisten, sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien allerdings Hand in Hand mit einem Energiesparplan gehen. Das Potential, den Verbrauch von elektrischer Energie zu reduzieren, sollte umfangreich geprüft werden. Energiesparmaßnahmen wären ebenso zielführend wie ein reiner Ausbau erneuerbarer Energien. Maßnahmen in diese Richtung sind in diesem Gesetzesentwurf jedoch nicht vorgesehen. Weiters wird das Thema Netzausbau nur grob behandelt, dabei ist der Ausbau des Stromnetzes (auch über die Landesgrenzen hinweg) unverzichtbar, um die Verlustleistung in der Übertragung zu reduzieren und somit ebenfalls Energie zu sparen.
Das geschnürte Maßnahmenpaket hat das Ziel, bis 2030 fossile Rohstoffe aus dem Strommix zu verbannen. Erster Evaluierungszeitpunkt ist hierfür 2023. Dabei wäre eine frühere und anschließend häufigere Abfrage des Fortschritts sinnvoll, um eine Abweichung von den Zielen frühzeitig festzustellen. Wir schlagen vor, mehrere Meilensteine zu definieren, zu denen jeweils eine Publikation erfolgt. So kann auch die Öffentlichkeit nachverfolgen, ob die Ziele erreicht werden oder nicht.
Neben diesen kleineren Kritikpunkten haben wir auch zwei größere, die im Folgenden erörtert werden.
Einführung einer Netzreserve basierend auf konventionellen Kraftwerken (§23b)
Als ein Schritt in die falsche Richtung sehen wir die Einführung der Netzreserve, wie sie in dem Entwurf (§23b) gefordert wird. Damit sind (konventionelle) Kraftwerke gemeint, die entgegen eines ersten Beschlusses nicht abgeschaltet, sondern als Netzreserve weiterbetrieben werden. Als Grund wird die Gewährleistung der Versorgungssicherheit erwähnt (Auch nachzulesen in dem Dokument „Wirkungsorientierte Folgeabschätzung“, Seite 7). Uns ist bewusst, dass durch Wind und Sonne keine durchgehende Stromversorgung erreicht werden kann. Dennoch gibt es auch nachhaltige Lösungen, elektrische Energie kurz- und langfristig zu speichern. Der Ausbau dieser Speichermöglichkeiten wird unseres Erachtens nach in dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz nicht umfangreich genug betrachtet. Es gibt mit Pumpspeicherkraftwerken, Batteriespeichern und Wasserstoffspeichern Möglichkeiten, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ohne fossile Kraftwerke als Netzreserve zu betreiben. Abgesehen davon, ist der dynamische Betrieb von Kohlekraftwerken höchst ineffizient. Im Gegensatz dazu wären die nachhaltigen Lösungen um einiges effizienter. Ein Weiterbetrieb von fossilen Kraftwerken, deren Abschaltung schon beschlossen wurde, kann kein gangbarer Weg sein, um das Ziel 100 % Ökostrom 2030 zu erreichen. Wir fordern, dass die Netzreserve mit nachhaltigen Lösungen realisiert wird, trotz technisch komplizierterer Umsetzung.
Erneuerbarer Wasserstoff (§22a)
Eine nachhaltige Lösung, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, bietet die Speicherung in Form von Wasserstoff. Diese alternative Langfristspeichermöglichkeit wird im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz unter §21 erwähnt, was wir durchaus begrüßen. Allerdings fehlt es dabei an definierten Zielen. Es wird kein konkreter Plan beschrieben, wie in Österreich in den nächsten Jahren Wasserstoffspeicherung eine große Rolle spielen soll. Es wird auf Seite sechs der Wirkungsorientierten Folgeabschätzung zwar erwähnt, dass ein wesentlicher Anteil von Erdgas durch erneuerbares Gas ersetzt werden soll, aber genaue Zahlen werden nicht angeführt. Wir vertreten die Meinung, dass solche Ziele immer exakt definiert werden müssen, um sie messen zu können. Daher wäre es uns wichtig, dass ein bestimmter Prozentsatz festgelegt wird, den es bis zum Evaluierungszeitpunkt im Jahr 2023 zu erreichen gilt. Maßnahmen und Förderungen können dementsprechend viel genauer eingesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen. Die aktuell definierten Maßnahmen in diesem Bereich fallen unserer Meinung nach dürftig aus. Ein Bürokratieabbau ist zwar notwendig, wird aber nicht ausreichen, um die Entwicklung im Bereich erneuerbarer Wasserstoff zu beschleunigen. Es braucht mehr (finanzielle) Anreize, um in naher Zukunft mehr Elektrolysestationen in das Stromnetz zu integrieren. Es handelt sich dabei um eine Speichermöglichkeit mit viel Potential. Die in diesem Bereich getätigten Investitionen würden auch dem Mobilitätssektor zugutekommen, in dem Wasserstoff ebenfalls eine zunehmend tragende Rolle spielen kann.
Schlusswort
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist ein Gesetzesentwurf mit einer ambitionierten Zielsetzung, die wir unterstützen. Allerdings wird der Weg dahin unserer Meinung nach nicht konkret genug formuliert. Ein Vorschlag unsererseits wären mehrere Evaluierungszeitpunkte (auch vor 2023). So könnte frühzeitig eine Abweichung vom Ziel festgestellt und mit stärkeren Maßnahmen entgegengewirkt werden. Diese Ziele zu den jeweiligen Zeitpunkten müssen aber messbar sein, um sie auch überprüfen zu können. Deswegen plädieren wir für eine Zielsetzung, die folgende drei Kriterien erfüllt: terminisiert, ambitioniert und messbar. Diese Kriterien werden bei einigen Zielsetzungen nicht erfüllt, wie z. B. beim Anteil an erneuerbarem Gas im Vergleich zu Erdgas. Den Weiterbetrieb fossiler Kraftwerke zur Sicherung der Energieversorgung können wir nicht gutheißen, solange nicht alle Alternativen ausgeschöpft wurden. Es gibt ausreichend nachhaltige Optionen, durch die die Energieversorgung ebenfalls aufrechterhalten werden kann.
Wir ersuchen Sie, unsere Vorschläge bei der weiteren Ausgestaltung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes zu berücksichtigen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Protect Our Winters Austria
Verein für Klimaschutz und nachhaltigen Wintertourismus