Lawinenwarnkommissionen und deren Verantwortung

Der Lawinenabgang auf einer geöffneten Piste in Lech am Arlberg am 26.12.2022 hat gezeigt, dass auch Pisten nicht immer von den Naturgewalten der Berge verschont bleiben. Dennoch, „die Wahrscheinlichkeit, dass eine Lawine auf eine geöffnete Piste abgeht, stehe bei 1:25 Millionen“ (Pisten grundsätzlich „sichere Orte“ – ORF Vorarlberg). Dass Lawinenabgänge auf Skipisten so selten sind, obwohl die Pisten im gefährdeten Gebiet liegen, ist neben den Bergbahnbetreibern in erster Linie den Lawinenwarnkommissionen (LWKs), in manchen Regionen auch nur Lawinenkommissionen genannt, zu verdanken.

Weit verbreitet in Österreich

In ganz Österreich gibt es in Summe rund 500 Lawinenwarnkommissionen. Alleine in Tirol kommen auf 279 Gemeinden rund 240 Kommissionen mit mehr als 1300 Ehrenamtlichen, wobei eine Gemeinde mit größerer Fläche oder einem großen Schigebiet manchmal mehrere Kommissionen besitzen kann (Land Tirol ehrte 268 Mitglieder für Einsatz seit über 25 Jahren). Selbst Innsbruck hat eine, ebenso die Stadt Salzburg. Im Land Salzburg sind es 94 Kommissionen mit rund 700 ehrenamtlichen Mitgliedern (LWD Salzburg). Im westlichsten Bundesland Vorarlberg gibt es in über 43 Gemeinden eine LWK (Handbuch für Lawinenkommissionen). In der Steiermark gibt es 40 LWKs, in Kärnten 25, in Oberösterreich sind es 15 und in Niederösterreich fünf (laut Auskunft beim LWD der Bundesländer). Nur Wien und das Burgenland haben keine. Die Universität der Hauptstadt hat dafür das KommTool auf LAWIS entwickelt, die zentrale Kommunikationsplattform zwischen den örtlichen LWKs und den landesweiten Lawinenwarndiensten (LWDs). Am normalen LAWIS kann übrigens jeder, auch ohne Account, Lawinenereignisse, Wetterstationen und Schneeprofile abrufen bzw. Daten eintragen. 

Übrigens, die Arbeit einer LWK erfolgt ehrenamtlich. Dienstleister und Unternehmer, wie die ÖBB, Straßenmeistereien oder manche hochgelegene Wasserkraftwerke der Energie-Unternehmen, haben aber teils eigene Lawinenkommissionen.

Geschichte zur Gründung von LWKs und LWDs

Die ÖBB waren auch die ersten, welche eine offizielle LWK hatten. Als in den ersten Jahren nach der Eröffnung 1884 die ersten Lawinenunglücke auf der Arlbergbahn passierten, wurde ein interner Lawinenwarndienst installiert (Schweiger et al., 2016). 

Nach mehreren Tagen Nordstau und intensiven Schneefällen ging am 08.02.1924 bei Hieflau im Gesäuse eine Lawine auf die Kronprinz-Rudolfbahn ab und holte sechs Zugbedienstete in den Tod. Die ÖBB forderten erstmals ein Protokoll an – ein oder vielleicht sogar der wesentliche Bestandteil einer LWK bis heute (Egger, 2014). 

Titelbild von der Lawine bei Hieflau in der Zeitschrift „Das interessante Blatt“, Ausgabe vom 21.02.1924 (Quelle: Tamischbachturm-Lawine – EnnstalWiki)

Bis es in von Lawinen gefährdeten Bereichen flächendeckend offizielle örtliche Lawinenwarner gab, sollte es aber noch eine Weile dauern. Meistens entstanden diese in Verbindung mit der Errichtung von Skigebieten und dem Ausbau der Straßen sowie mit der Gründung der amtlichen, landesweiten Lawinenwarndienste (LWD). Nicht selten ist deren Gründung auch auf Lawinenunglücke zurückzuführen, wie das Beispiel des Salzburger LWD verdeutlicht: Nach schneereichen Wochen sorgte ein Italientief Anfang März 1965 noch einmal für intensive Schneefälle auf den Bergen. Gerade als die Bundesstraße zwischen Untertauern und Obertauern auf Empfehlung der örtlichen LWK (gegründet 1957) gesperrt werden sollte, wurde ein vollbesetzter Postbus von schwedischen Jugendlichen von der Weißlahn-Lawine verschüttet – für 14 junge Menschen kam jede Hilfe zu spät. Damit ein solches Unglück möglichst nicht mehr passiert, wurde nicht nur eine Lawinengalerie erbaut, sondern auch der amtliche LWD eingeführt, als Unterstützung für die örtlichen LWKs (Schwedenunglück – Salzburgwiki). In Vorarlberg geschah dies bereits 1953, in Kärnten 1957, in Tirol 1960 und 1975 in der Steiermark. Bis heute bildet die ausgerufene Lawinenwarnstufe von den LWDs die Basis aller Einschätzungen der LWKs. Mehr über die Arbeit des Lawinenwarndienst gibt es in unserem Interview mit Veronika Krieger, Mitarbeiterin beim LWD Salzburg und Mitglied bei POW AT.

Gesetzliche Rahmenbedingungen 

Die Rechtsstellung einer LWK ist je nach Geschäftsordnung und Bundesland unterschiedlich. In Tirol und der Steiermark gibt es ein eigenes Lawinenkommissionsgesetz (Gesamte Rechtsvorschrift für Lawinenkommissionen in Tirol; Gesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Lawinenkommissionsgesetz) In den beiden Gesetzen wird u.a. die Zusammensetzung einer LWK oder die Kostenübernahme vom Land bzw. der Gemeinde bezüglich der Ausrüstung genau geregelt. Außerdem haben in diesen beiden Bundesländern die Gemeinden, in denen eine “Gefahr von Lawinenkatastrophen” existiert, nach dieser Rechtsvorschrift die Pflicht, eine LWK einzurichten. Als Gefahr vor Lawinenkatastrophen werden Lawinenereignisse definiert, “die in großem Umfang das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Eigentum gefährden, insbesondere in Siedlungsgebieten, auf Straßen und Wegen mit öffentlichem Verkehr, bei Lift- und Seilbahnanlagen oder bei Sportanlagen, wie Skipisten, Loipen, Rodelbahnen und dergleichen”. In den anderen Bundesländern verstecken sich die rechtlichen Fundamente einer LWK meistens im Katastrophenschutzgesetz

Skigebiete müssen nach dem Lawinenerlass 2011 bundesweit die Sicherheit auf den Pisten gewährleisten, wie im Blogartikel Erweiterungen von Skigebieten – Gibt es Grenzen? TEIL 2 erklärt. Die LWKs werden dafür meistens als Berater hinzugenommen, damit haben die Betreiber der Skigebiete einen Teil der Verantwortung abgegeben.

Die Details, z.B. wo eine LWK genau zuständig ist, müssen in der Geschäftsordnung einer jeden LWK festgehalten sein. Eine Änderung der Geschäftsordnung muss meistens vom Bürgermeister, den Behörden sowie von den Sicherheitspflichtigen, wie z.B. den Bergbahnen, wo die LWK tätig ist, unterzeichnet werden, wobei dies – Stichwort österreichischer Föderalismus – wieder auf die Region ankommt.

Gründung und Ausbildung

Für die Gründung einer LWK braucht man neben einem Obmann und einem Schriftführer mindestens noch eine Person. Wenn euer Antrag von der zuständigen Behörde genehmigt wird, wartet im ersten Jahr die Grundausbildung, danach ein Fortbildungslehrgang, welcher auch später in etwa alle 5 Jahre gemacht werden sollte. Beide Lehrgänge werden vom LWD eures Bundeslandes organisiert. Dementsprechend unterschiedlich können die Ausbildungen sein: Während der eine vielleicht ein Schneeprofil macht, fliegt der andere noch eine Runde im Hubschrauber mit (Ausbildungskurs für Lawinenkommissionen — ZAMG). 

Ein Bild, das Schnee, Person, draußen, Skifahren enthält.

Automatisch generierte Beschreibung
Ein Schneeprofil wird beim Grundlehrgang erstellt (Foto: Moritz Thomaser)

Aufgaben

In welchen Bereichen und für wen eine LWK Arbeit leistet, ist – wie bereits erwähnt – in der Geschäftsordnung einer jeden Kommission festgehalten. In erster Linie sind dies zumindest die Skipisten, Langlaufloipen, offizielle Winterwanderwege, manche Straßenabschnitte und je nach Besiedelung auch Wohngebiete. Die LWK gibt zumindest eine Empfehlung für Maßnahmen an die Sicherungspflichtigen, wie z.B. Seilbahnbetreiber oder Bürgermeister, aus. Rechtlich gesehen hat sie dieselbe Funktion wie ein Sachverständiger. Wenn es in der Geschäftsordnung nach Abstimmung mit den Sicherungspflichtigen so geregelt wurde, dürfen LWK-Mitglieder mit entsprechender Ausbildung auch selbst Maßnahmen, wie z.B. eine Lawinensprengung, durchführen.

Bericht eines Einsatzes in einem Skigebiet

Der nachfolgende Bericht soll kurz einen typischen Einsatz nacherzählen, wie er in vielen LWKs abläuft. Er beruht auf den Erfahrungen und auf der Recherche des Autors, der auch selbst in einer LWK tätig ist. Wetter, Zeit und Lawinenwarnstufe wurden erfunden. 

Der LWD hat für die Nacht starke Schneefälle bis 1500m Seehöhe in Verbindung mit starkem NW-Wind prognostiziert. Die Lawinenwarnstufe wird für morgen oberhalb von 1500m in den Schladminger Tauern mit einem 4er als hoch bewertet – dort überwiegt das Neuschnee- und Triebschneeproblem, in niederen Lagen gibt es ein erhebliches Nassschneeproblem. Wie erwartet ruft mich noch am späten Abend der Obmann der LWK an – morgen um 07:15 werden für die LWK die Seilbahnen geöffnet, damit eine Lagebesichtigung vor dem offiziellen Tagesstart bestmöglichst abgeschlossen ist. 

Nachdem uns der Liftbetreiber die Gondel einschaltete und wir am Berg angelangt sind, wird zunächst einmal ein LVS – Check durchgeführt. Nun teilt sich die Mannschaft in zwei Gruppen auf, dann kämpfen wir uns durch den 40cm hohen Neuschnee ins Gelände, wo ein Schneeprofil inklusive ECT (Erweiterter Säulentest) durchgeführt wird. Beim Schneedeckentest wird schnell klar, der Neuschnee, großteils als Triebschnee abgelagert, konnte sich mit der alten Schneedecke bisher nur schlecht binden. 

Mithilfe des Schneerasters kann die Größe der Schneekristalle bestimmt werden.
(Foto: aufgenommen am Ausbildungskurs „Schneedeckenanalyse“ der Tiroler Lawinenkommissionen im Februar 2022, © Timea Mare
kova)

Nun besichtigen wir vorsichtig potenzielle Lawinenhänge, welche einen Einfluss auf die Piste haben könnte. Wo die Gefahr vertretbar ist, versuchen wir selbst kleine Schneebretter auszulösen, was heute schnell gelingt, wie das Foto veranschaulicht. 

Ein Bild, das draußen, Himmel, Schnee, Natur enthält.

Automatisch generierte Beschreibung
Wo keine Gefahr besteht, lösen wir kleine Schneebretter aus, um die Situation besser einzuschätzen. Zudem werden mögliche Lawinen vorzeitig kontrolliert entladen (Foto: LWK Mauterndorf)

Im Tal unten treffen wir auf die andere Mannschaft, welche andere Pisten und Lawinenstriche besichtigt hat. Alle sind sich einig: Heute werden nicht alle Pistenabschnitte geöffnet. Der Betriebsleiter wird angerufen und die Einschätzung und Empfehlung der LWK wird ihm mitgeteilt. Die Schriftführer setzen sich an den Computer und schreiben das Protokoll auf LAWIS nieder. Morgen um 07:15 wird sich die LWK die Situation erneut ansehen, möglicherweise hat sich der Neuschnee bis dahin gut gesetzt. Bevor nun alle Gäste kommen, fahren wir noch einmal auf den Berg und genießen den einen oder anderen unverspurten Pulver.

Jedes Mitglied der LWK weiß, hundertprozentige Sicherheit am Berg gibt es nicht. Vielleicht hätte die andere Piste auch noch gesperrt werden müssen. Was ist, wenn etwas passiert?

Lawinenunfälle nach “Fehlentscheidungen”

Galtür, Tirol, 1999.
Der bekannteste Lawinenunfall in Österreich war sicherlich in Galtür im Februar 1999. Die Lawinenlage war in ganz Nordtirol äußerst angespannt, viele Orte waren von der Außenwelt abgeschnitten. Auch in Galtür saßen die Urlauber:innen schon mehrere Tage fest. Die zuständige LWK rechnete mit Lawinenabgängen. Dass eine Lawine vom Grieskogel abgeht und dann noch bis in den Ort kommt, damit war laut LWK nicht zu rechnen, da dies noch nie vorkam, wievorhandene Aufzeichnungen bestätigten. Das sah auch das Gericht so. Das Ermittlungsverfahren aufgrund fahrlässiger Tötung in 31 Fällen gegen 25 Mitglieder der LWK und der Tiroler Landesregierung wurde 2001 eingestellt (Breitner, 2020).

Warth, Vbg., 2005.
Die Mitglieder der LWK Warth in Vbg. lasen in der Früh noch die Zeitung und den Lawinenlagebericht – erheblich sei die Gefahr heute. Die Mitglieder sind in der Gastronomie bzw. Hotellerie tätig. In der Rezeption werden sie dringend gebraucht. An einem Samstag ist dort immer viel los. So auch in Warth im März 2005. Heute haben sie keine Zeit, ins Schigebiet zu gehen. Im Laufe des Tages erfahren sie: Ein Schneebrett hat am geöffneten Winterwanderweg einen Urlauber getötet. Rund eineinhalb Jahre später wird das Verfahren gegen die drei Mitglieder eingestellt. „Das Losbrechen einer Lawine ist nicht exakt abschätzbar“, meinte Richter Norbert Melter in seiner Urteilsbegründung, wie der Standard berichtete (Freispruch für die Warther Lawinenkommission). 

Obertauern, Salzburg, 2006.
Die Skigebiete sind schon fast überall geschlossen. In Obertauern fährt man traditionell auch dieses Jahr noch bis zum 01. Mai. Die Lawinengefahr wird vom LWD mit mäßig – Stufe 2 – bewertet. Am 28.04.2006 regnet es im Tal, oben schneit es. Die Sicht ist schlecht. Es war warm in letzter Zeit und immer wieder ist Niederschlag gefallen. Auch die Pisten freuen sich auf das Ende einer langen, guten Saison. Auf einmal hört die Lehrerin einer Wiener Schulklasse ein Donnern von oben. Zum Glück steht die Klasse gerade hinter einem Felsen. Doch der Felsen reicht nicht. Eine riesige Nassschneelawine geht auf eine von den wenigen, noch offenen, Pisten ab. Ein 14-jähriges Mädchen wird erst nach vier Stunden in drei bis vier Metern Tiefe gefunden, sie stirbt kurz darauf im Krankenhaus an Unterkühlung. Sechs weitere Personen werden (schwer) verletzt. Kurz nachdem die Rettungskräfte abgezogen sind, geht eine noch größere Nachlawine ab und hätte vermutlich einen Großteil der Rettungskräfte verschüttet. Den LWK–Mitgliedern droht drei Jahre Haft. Ein Jahr später folgt der Freispruch: Das Restrisiko sei zulässig gewesen. Eine Lawine in diesem Ausmaß konnte man von dort nicht erwarten (ORF Salzburg, Freispruch nach Lawinentod auf der Piste – ORF, 11.04.2007).

Obertauern, Salzburg, 2012.
Dieses Beispiel betrifft nur indirekt die geöffneten Pisten, sollte aber unbedingt erwähnt werden: Bei Lawinenwarnstufe 2 macht ein langjähriges Mitglied der LWK Obertauern eine Kontrollfahrt mit einem Kollegen. In der Nähe einer Piste wird er von einem Schneebrett rund 1,5 Meter verschüttet. Als er von seinem Kollegen und den Mitarbeitern der Bergbahnen nach 20 Minuten ausgegraben wurde, war er bereits verstorben (Ein Toter bei Lawinenabgang – ORF Salzburg). 

Hochfügen, Tirol, 2015.

Im Zillertal sind im Jänner 2015 zwei Mitglieder der örtlichen LWK gerade dabei, ein Schneeprofil zu graben, als sich ein Schneebrett löst. Die Mitglieder werden in der Nähe einer Schipiste verschüttet, können zwar rasch ausgegraben werden, für einen der beiden kommt aber jede Hilfe zu spät (Zillertal: Bergbahnenmitarbeiter starb in Lawine – ORF Tirol).

Lech, Vorarlberg, 2022.
Vom Trittkopf geht am zweiten Weihnachtsfeiertag eine Lawine auf eine gesicherte Piste ab und trifft acht Schifahrer, obwohl in der Früh noch eine Sprengung durchgeführt wurde. Zum Glück geht das Unglück glimpflich aus. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und versucht, die Ursache für das Unglück zu finden (Gapp: Pisten grundsätzlich „sichere Orte“ – vorarlberg.ORF.at, 28.12.2022).

Fazit

Mit dem Aufkommen des Wintertourismus haben sich seit den 50er Jahren kontinuierlich Lawinenwarnkommissionen gebildet, welche vor der örtlichen Lawinengefahr warnen und dementsprechend Maßnahmen den Sicherungspflichtigen, wie z.B. den Bergbahnen, empfehlen und teilweise selbst umsetzen. In welchen Bereichen die LWK die Verantwortung trägt, wird von Gemeinde zu Gemeinde je nach Geschäftsordnung unterschiedlich gehandhabt. Auch die Gesetzeslage ist in den Bundesländern unterschiedlich. Rechtlich gesehen gilt eine LWK, je nach Aufgaben, zumindest als objektiver Sachverständiger. 

Fakt ist, die Mitglieder einer jeden LWK leisten unzählige ehrenamtliche Stunden, damit die zivile Bevölkerung in Sicherheit leben kann. Obwohl die Mitglieder gut ausgebildet werden, bleibt dennoch immer ein Restrisiko – auf beiden Seiten wie die letzten Beispiele gezeigt haben: Einerseits kann ein Einsatz für die Mitglieder lebensbedrohlich werden, andererseits wird es nie eine gänzliche Sicherheit in Bezug auf Lawinen im gesicherten Skiraum oder in anderen öffentlichen Bereichen geben. Zumindest haben auch die Jurist:innen erkannt, dass die Berge nie ganz beherrschbar sein werden – sonst würde man wohl auch nicht rund 3000 Ehrenamtliche finden, die das Leben unser aller um einiges sicherer machen.

Referenzen

Author: Moritz Thomaser